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Aktenzeichen I 252/82
Datum 10.06.1882
Leitsatz Ist der Liquidator einer Aktiengesellschaft im Falle unzulänglichen Gesellschaftsvermögens zur gleichmäßigen Berücksichtigung aller bekannten Gläubiger bei den Verteilungen verpflichtet? Haftet er dem durch Nichtberücksichtigung verkürzten Gläubiger für den demselben entgangenen Betrag?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007220105
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