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Aktenzeichen II 7/82
Datum 16.06.1882
Leitsatz Findet die Vorschrift des Art. 128 H.G.B., daß, wenn die Auflösung einer Handelsgesellschaft aus Gründen, welche in der Person eines Gesellschafters liegen (Art. 125), gefordert werden darf, statt dessen auf Ausschließung dieses Gesellschafters erkannt werden kann, sofern die sämtlichen übrigen Gesellschafter es beantragen, auch in dem Falle Anwendung, wenn eine Handelsgesellschaft nur aus zwei Teilhabern besteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007270121
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