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Aktenzeichen I 210/82
Datum 15.04.1882
Leitsatz Inwieweit gilt im Gebiete des gemeinen Rechtes die Regel "der Tote erbt den Lebendigen"? Ist dieselbe überall anwendbar, wo die Erbfolge auf einem deutschrechtlichen Erwerbsgrunde beruht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640072A0132
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