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Aktenzeichen IVa 113/81

Datum 22.02.1882

Leitsatz Stehen dem Anfechtungsbeklagten gegen den vollstreckbaren Titel des Anfechtungsklägers Einreden zu, welche ausschließlich dem Verfügungsrechte des Schuldners entstammen? Sind solche Einreden zulässig, wenn der vollstreckbare Titel auf einem im Wechselprozesse ergangenen Judikate beruht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640073A0188

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