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Aktenzeichen IVa 488/81

Datum 17.03.1882

Leitsatz Ist die Thatsache, daß ein Dritter sich dem Schuldner gegenüber als Gläubiger ausgegeben und als solcher von dem Schuldner Zahlung erhalten hat, für sich allein zur Begründung der Bereicherungsklage des wahren Gläubigers gegen den Dritten ausreichend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640073B0191

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