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Aktenzeichen IVa 41/82
Datum 04.04.1882
Leitsatz 1. Tritt bei dem Fideikommisse des Überrestes der Wert veräußerter Nachlaßsachen, soweit solcher beim Eintritt des Substitutionsfalles in dem Vermögen des Fiduziars noch vorhanden, dergestalt an die Stelle der Sachen, daß er dem Restitutionsanspruche des Fideikommissars unterliegt? 2. Ist die letztwillige Verfügung des Fiduziars über ein Stück des beschwerten Nachlasses zu Gunsten eines Dritten dem Fideikommissar gegenüber auch dann ungültig, wenn sich der Fiduziar durch Vertrag zu derselben verpflichtet hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640073E0206
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