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Aktenzeichen IVa 126/81

Datum 07.03.1882

Leitsatz Steht den Eigentümern der an einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Häuser als solchen ein privatrechtliches Gebrauchsrecht an der Straße, und wegen Beeinträchtigung des letzteren durch eine im öffentlichen Verkehrsinteresse vorgenommene Veränderung der Straße ein Entschädigungsanspruch zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640073F0213

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