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Aktenzeichen IVa 52/82
Datum 05.05.1882
Leitsatz Eheschließung im Geltungsbereiche des Concil. Trident. unter Assistenz eines vor Erlaß der Maigesetze von 1873 widerruflich mit der Verwaltung des Pfarramtes beauftragten katholischen Priesters. Ist die Ehe dann nichtig, wenn letzterem die Vornahme geistlicher Amtshandlungen nach Einleitung des Zwangsverfahrens auf definitive Besetzung der Stelle (§. 18 des Ges. vom 11. Mai 1873) von der Staatsbehörde bereits untersagt war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007420227
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