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Aktenzeichen IVa 16/82
Datum 19.05.1882
Leitsatz Kann der Gläubiger, welcher nur einen Teil seiner Forderung einklagt, einen von dem Schuldner erhobenen Kompensationseinwand durch die Replik beseitigen, daß er die Gegenforderung des Schuldners auf den nicht eingeklagten Teil seiner Forderung verrechnen wolle?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007460243
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