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Aktenzeichen Va 13/82

Datum 21.09.1882

Leitsatz 1. Welcher Abschnitt des Enteignungsverfahrens ist als der für die Wertesermittelung maßgebende Zeitpunkt der Enteignung anzusehen? 2. Schätzung enteigneter Ländereien als Baustellen. 3. Umfaßt die "volle" Entschädigung der §§. 1. 8 des Enteignungsgesetzes auch das Interesse des Eigentümers dabei, daß er gezwungen wird, einen Teil seines Grundstückes für ein bestimmtes Unternehmen (z. B. zur Eisenbahnanlage) abzutreten? 4. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Maße können bei Feststellung des Minderwertes von Restgrundstücken die durch die Anlage und den Betrieb des Unternehmens, besonders einer Eisenbahn, entstehenden Nachteile berücksichtigt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007490258

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