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Aktenzeichen III 240/82
Datum 24.03.1882
Leitsatz Ist die gemeinrechtliche exceptio spolii als selbständiges Verteidigungsmittel des Beklagten durch die Civilprozeßordnung beseitigt? Findet sie auch im Arrestprozesse statt? Kann der eigenmächtige Besitzer einer Sache unter Berufung darauf, daß er Eigentümer derselben oder Gläubiger des Spoliierten sei, mit Rechtsbestand Arrestschlag auf die Sache erwirken?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007630328
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