zurück
Aktenzeichen I 269/82
Datum 24.06.1882
Leitsatz Hat der Revisionskläger, welcher, nachdem der Revisionsbeklagte nach Ablauf der Revisionsfrist in einem vorbereitenden Schriftsatze seine Anschließung an die Revision erklärt hatte (§. 519 Abs. 2 C.P.O.), die Revision zurücknimmt, die durch die Vorbereitung der Anschließung entstandenen Kosten zu tragen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007680343
zurück