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Aktenzeichen I 312/82

Datum 01.07.1882

Leitsatz Kann die Revision auf Verletzung von prozeßrechtlichen Vorschriften von Landesgesetzen gestützt werden, welche nach §§. 14. 18 des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung zwar mit dem 1. Oktober 1879 für die nach der Civilprozeßordnung zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten außer Kraft getreten sind, aber auf die Erledigung des vor dem 1. Oktober 1879 anhängig gewordenen Prozesses bis zu dessen rechtskräftiger Entscheidung Anwendung finden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007700364

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