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Aktenzeichen I 301/82
Datum 08.07.1882
Leitsatz Anwendbarkeit des §. 476 Abs. 3 C.P.O. (vgl. §. 529 das.) in dem Falle, wenn ein Teil der in der Revisionsschrift angekündigten Revisionsanträge vom Revisionskläger in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird und der Revisionsbeklagte beantragt, durch Urteil den Verlust des Rechtsmittels, soweit die Anträge zurückgenommen sind, auszusprechen und dem Revisionskläger einen entsprechenden Teil der Kosten aufzulegen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007720370
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