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Aktenzeichen I 266/82
Datum 20.09.1882
Leitsatz 1. Beweislast bei der Klage auf Einwilligung zur Rückzahlung einer Arrestkaution. 2. Welches örtliche Recht entscheidet hinsichtlich der Schadensersatzpflicht des Arrestlegers? 3. Ist der Arrestleger, wenn der Arrest als ungerechtfertigt aufgehoben ist, unbedingt zum Ersatze des dem Schuldner durch die Arrestanlegung verursachten Schadens verpflichtet? 4. Bedeutung der Arrestkaution nach §. 801 Abs. 2 C.P.O.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007740374
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