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Aktenzeichen III 249/82
Datum 04.07.1882
Leitsatz Liegt Klagänderung vor, wenn ein auf Grund des §. 107 (120) G.O. erhobener Schadensersatzanspruch in erster Instanz auf den Mangel einer Schutzvorrichtung überhaupt, in zweiter Instanz aber darauf gestützt wird, daß die vorhandene Schutzvorrichtung untauglich gewesen sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640077D0416
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