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Aktenzeichen VI 387/07

Datum 21.09.1908

Leitsatz 1. Darleihung hoher Beträge an einen jungen Menschen, um ihm die Beteiligung an einem Glücksspiel, an dem auch der Darleiher teilnimmt, zu ermöglichen. 2. Ausschluß des Rückforderungsrechts nach § 817 B.G.B. 3. Wird, wenn der Empfänger den Darleiher durch betrügliche Angabe zur Hergabe des Geldes bestimmt hat, auch der Schadensersatzanspruch des Darleihers durch §§ 762, 817 ausgeschlossen? Anwendung von § 254 B.G.B.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046010001

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