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Aktenzeichen VII 555/07

Datum 10.11.1908

Leitsatz Abkommen zwischen dem durch eine unerlaubte Handlung Verletzten und dem Verwalter im Konkurse des Schädigers, daß jener die Anmeldung seiner Forderung zurückziehe, wogegen ihm die Ansprüche aus der von diesem genommenen Haftpflichtversicherung abgetreten würden. Bedeutung für die Verjährung des Schadensersatzanspruchs.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640460A0035

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