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Aktenzeichen III 26/08

Datum 13.11.1908

Leitsatz Ist die Verstümmelungszulage, die den bereits vor Geltung des Offizierpensionsgesetzes vom 31. Mai 1906 pensionierten Offizieren nach den früheren Gesetzen zustand, ihnen nach § 43 Abs. 1 des neuen Gesetzes in dem etwaigen vollen Mehrbetrage, den sie nach den früheren Gesetzen hatte, oder nur insoweit zu gewähren, als der nach dem neuen Gesetze zu zahlende Gesamtbetrag an Pensionsgebührnissen hinter demjenigen zurücksteht, der ihnen nach den früheren Gesetzen zukam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640460B0038

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