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Aktenzeichen V 39/08

Datum 21.11.1908

Leitsatz Genügt für Verträge über die freiwillige Abtretung von Grundeigentum zu einem mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Unternehmen (Bau einer Kleinbahn) die schriftliche Form, wenn die Abtretung schon vor Verleihung des Enteignungsrechtes stattgefunden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640460D0045

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