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Aktenzeichen VI 578/07

Datum 23.11.1908

Leitsatz Kann der Ehemann wegen des Schadens, den seine, wie ihm bekannt, geisteskranke Ehefrau einem Dritten zugefügt hat, aus § 832 Abs. 1 oder § 823 Abs. 1 B.G.B. verantwortlich gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640460E0048

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