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Aktenzeichen IV 97/08

Datum 26.11.1908

Leitsatz Wirksamkeit der Vereinbarung, daß, falls in dem anhängig zu machenden Ehescheidungsprozesse in erster Instanz die Ehe geschieden werden sollte, die Berufung nicht zulässig sein solle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046110059

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