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Aktenzeichen I 48/08
Datum 12.12.1908
Leitsatz Kann der Domiziliat, der unter dem Vorbehalte, daß vom Akzeptanten rechtzeitige Deckung bei ihm eingehe, den Wechsel an den Wechselinhaber gezahlt hatte, beim Ausbleiben der Deckung durch die einseitige Erklärung, er werde zu Ehren eines Indossanten zahlen, seine Leistung in eine Ehrenzahlung umwandeln?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046220116
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