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Aktenzeichen II 227/08

Datum 15.12.1908

Leitsatz 1. Verhältnis des § 326 B.G.B. zu § 286 B.G.B. Kann bei einem gegenseitigen Vertrage auf Grund des § 286 Abs. 1, also ohne die in § 326 Abs. 1 vorgeschriebene Fristbestimmung und Erklärung Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages, oder nur Ersatz des Verzögerungsschadens verlangt werden? 2. Zur Auslegung des § 326 Abs. 2 B.G.B. Genügt zu dessen Anwendung ein zwar infolge der Nichterfüllung von seiten des Schuldners, aber schon vor der Inverzugsetzung desselben eingetretener Wegfall des Interesses des Gläubigers an der Vertragserfüllung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046250127

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