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Aktenzeichen VII 99/08

Datum 29.12.1908

Leitsatz Ist eine vom Schuldner dem Gläubiger gegenüber erklärte Aufrechnung mit einer durch Abtretung erworbenen Forderung ohne gleichzeitige Aushändigung der Abtretungsurkunde auch dann unwirksam, wenn der Gläubiger das Bestehen der zur Aufrechnung benutzten Gegenforderung bestreitet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640462E0163

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