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Aktenzeichen I 82/08
Datum 04.01.1909
Leitsatz 1. Was ist unter "Verlust ganzer Stücke" (§ 77 Nr. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung) zu verstehen? 2. Kann der Eigentümer einer auf der Eisenbahn beförderten Sache entgegen den Bestimmungen des von einem anderen, aber mit seinem Wissen und Willen abgeschlossenen Frachtvertrags Rechte aus dem § 25 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 herleiten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046310174
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