zurück
Aktenzeichen V 8/09
Datum 03.02.1909
Leitsatz Ist es zulässig, die Gesamthypothek auf dem einen Grundbuchblatte als Verkehrs-, auf dem anderen als unbedingte Sicherungshypothek einzutragen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046400245
zurück