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Aktenzeichen V 6/08
Datum 09.12.1908
Leitsatz 1. Was ist unter Entdecken des Minerals im Sinne des § 15 preuß. Allg. Bergges. (alter und neuer Fassung) zu verstehen? 2. Inwieweit können bei Prüfung der Fündigkeit durch den Richter Tatsachen, die sich nach Einlegung der Mutung ereignet und der Bergbehörde nicht vorgelegen haben, berücksichtigt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046420254
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