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Aktenzeichen I 130/08

Datum 06.02.1909

Leitsatz Was haben die Erben eines offenen Handelsgesellschafters, wenn die durch dessen Tod erfolgte Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister nicht eingetragen worden ist, gemäß § 15 Abs. 1 H.G.B. zu beweisen, um ihre Haftung aus Rechtsgeschäften auszuschließen, die der andere Gesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft unter der alten Firma abgeschlossen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046460272

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