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Aktenzeichen I 120/08
Datum 10.02.1909
Leitsatz 1. Wird der Begriff der Bergung im Sinne der §§ 93 flg. Binn.Schiff.Ges. dadurch ausgeschlossen, daß das zu rettende Schiff gesunken ist? 2. Gehört der Abschluß von Bergungsverträgen zu den dem Schiffer nach § 15 a. a. O. zustehenden Befugnissen? 3. Kann auf Grund einer vertragsmäßigen Bergung gegen den Schiffseigner ein persönlicher Anspruch aus nützlicher Geschäftsführung oder ungerechtfertigter Bereicherung erhoben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046470274
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