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Aktenzeichen I 387/08

Datum 17.02.1909

Leitsatz Erfordert die Anwendung des § 207 Abs. 1 Z.P.O., daß die Zustellung auf Grund des Gesuches erfolgt ist, oder genügt es, daß sie irgendwie erfolgt, während das Gesuch noch in der Schwebe ist? Ist die Zeit der Überreichung des ersten Gesuches maßgebend, wenn dieses ohne Verschulden des Zustellenden wegen Ablaufes der Ladungsfrist nicht erledigt werden kann, und ein weiteres Gesuch mit neuer Ladung erforderlich wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640464B0291

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