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Aktenzeichen VII 215/08

Datum 19.02.1909

Leitsatz Was ist unter der Werterhöhung zu verstehen, die das abzutretende Grundstück erst infolge der neuen Anlage erhält? Verbindung mehrerer Unternehmungen, die sich gegenseitig bedingen, als wertsteigernder Umstand.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640464D0304

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