zurück
Aktenzeichen I 100/08
Datum 01.02.1909
Leitsatz Ist die Regel, daß sich der Patentschutz nicht auf die konkrete Ausführungsform beschränkt, sondern den Erfindungsgedanken umfaßt, auch anwendbar, wenn bei einem innerhalb der Ausschlußfrist des § 28 Abs. 3 Pat.Ges. nicht angefochtenen Patente die darin angegebene konkrete Ausführungsform technisch unausführbar ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046520319
zurück