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Aktenzeichen I 100/08

Datum 01.02.1909

Leitsatz Ist die Regel, daß sich der Patentschutz nicht auf die konkrete Ausführungsform beschränkt, sondern den Erfindungsgedanken umfaßt, auch anwendbar, wenn bei einem innerhalb der Ausschlußfrist des § 28 Abs. 3 Pat.Ges. nicht angefochtenen Patente die darin angegebene konkrete Ausführungsform technisch unausführbar ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046520319

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