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Aktenzeichen IV 304/08

Datum 11.03.1909

Leitsatz Kann die Erbeseinsetzung der gesetzlichen Erben wegen Irrtums über den Kreis der zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Personen teilweise angefochten werden? Unterschied der Anfechtung wegen Irrtums von der Ermittelung des Willens durch Auslegung und von unrichtiger Bezeichnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046650391

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