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Aktenzeichen V 216/08

Datum 13.03.1909

Leitsatz 1. Wirkung eines Zuschlags "unter den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen" gegenüber einer vorausgegangenen abweichenden Vereinbarung oder gegenüber einem bezüglich einzelner Zubehörstücke vorher erlassenen Einstellungsbeschlusse. 2. Inwiefern muß zu einer gemäß § 769 Z.P.O. erlassenen Anordnung des Prozeßgerichtes, damit dadurch die Einstellung des Verfahrens im Sinne der §§ 37 Nr. 5, 55 Abs. 2 Zw.V.G. herbeigeführt werde, noch ein Einstellungsbeschluß des Vollstreckungsgerichts hinzukommen? 3. Ist ein solcher Einstellungsbeschluß an eine besondere Form gebunden, und hängt seine Wirksamkeit davon ab, daß er zugestellt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464046670399

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