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Aktenzeichen II 504/08

Datum 19.03.1909

Leitsatz 1. Zum Begriffe des Spezieskaufs. 2. Ist die zur Zeit des Kaufsabschlusses vorhandene Absicht des Verkäufers, vertragswidrige Ware zu liefern, eine genügende Grundlage zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 B.G.B.? 3. Ist neben der Wandelungsklage aus § 480 Abs. 2 B.G.B. auch die Anfechtung aus § 123 B.G.B. zulässig, wenn der Käufer die Annahme einer zur Erfüllung eines Gattungskaufs gelieferten mangelhaften Sache wegen arglistigen Verschweigens des Fehlers anfechten will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640466B0423

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