Aktenzeichen VI 260/08
Datum 11.03.1909
Leitsatz 1. Können die in §§ 135, 136 GewUVG. bezeichneten Ansprüche, auch ohne daß die daselbst vorgesehene Feststellung durch strafgerichtliches Urteil stattgefunden hat, auf Grund des § 139 ebenda geltend gemacht werden, falls diese Feststellung deshalb nicht erfolgen kann, weil der Betreffende eine juristische Person ist? 2. Ist für das ordentliche Gericht die Entscheidung bindend, die in dem durch das Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz geordneten Verfahren über die Frage ergeht, ob der durch einen Betriebsunfall Verletzte zu den nach Maßgabe dieses Gesetzes versicherten Personen gehört?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047020003
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