zurück

Aktenzeichen I 196/08

Datum 24.03.1909

Leitsatz Klausel der Chartepartie, daß beim Streik der Hafenarbeiter jeder Teil vom Vertrage zurücktreten darf, der Verfrachter aber, der vom Rücktritte Gebrauch macht, die Ladung zum laufenden Preise übernehmen muß. Ist diese Klausel im Zweifel auf einen Streik im Abladehafen zu beschränken, oder bezieht sie sich auch auf den Streik im Löschungshafen? Was ist unter dem laufenden Preise zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047040008

Download PDF

zurück