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Aktenzeichen VI 177/08

Datum 15.04.1909

Leitsatz 1. Bedeutung des Art. 133 EinfGes. zum BGB. 2. Ist im Gebiete des gemeinen Rechtes für den Anspruch auf Gestattung der Ausgrabung einer Leiche der Rechtsweg ausgeschlossen? 3. Unter welchen Voraussetzungen muß nach gemeinem Rechte der Eigentümer eines Friedhofes als Ganzen dem berechtigten Inhaber einer Grabstelle die Ausgrabung einer daselbst beerdigten Leiche gestatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047080020

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