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Aktenzeichen V 292/08

Datum 01.05.1909

Leitsatz Ist für die Klage auf Unterlassung von Maßnahmen, die von einer preußischen Landwirtschaftskammer gemäß der ihr in § 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1894 zugewiesenen Bestimmung getroffen worden sind, der Rechtsweg zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047100044

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