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Aktenzeichen V 292/08
Datum 01.05.1909
Leitsatz Ist für die Klage auf Unterlassung von Maßnahmen, die von einer preußischen Landwirtschaftskammer gemäß der ihr in § 2 des Gesetzes vom 30. Juni 1894 zugewiesenen Bestimmung getroffen worden sind, der Rechtsweg zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047100044
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