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Aktenzeichen VI 244/08
Datum 05.04.1909
Leitsatz 1. Wert des Beschwerdegegenstandes der Revision bei der negativen Feststellungsklage. 2. Muß bei der negativen Feststellungsklage das rechtliche Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung noch zur Zeit der Urteilsfällung vorhanden sein? und erlischt es durch die Erhebung der entsprechenden Leistungsklage von seiten des verklagten Teiles?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047150068
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