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Aktenzeichen VII 290/08
Datum 20.04.1909
Leitsatz Ist die zehnjährige Verjährungsfrist des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 für die vor dessen Inkrafttreten entstandenen, aber damals noch nicht verjährten Stempelansprüche des Fiskus von dem Zeitpunkte des Inkrafttretens des Gesetzes (1. April 1896) oder vom Ablaufe des Jahres 1896 an zu berechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047180081
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