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Aktenzeichen I 272/08

Datum 01.05.1909

Leitsatz Hat ein Ausländer, der im Inlande keine Hauptniederlassung, wohl aber eine Zweigniederlassung besitzt, das Geschmacksmuster bei dem Amtsgerichte zu Leipzig oder bei dem für die Zweigniederlassung zuständigen Amtsgerichte anzumelden und niederzulegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640471E0104

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