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Aktenzeichen IV 475/08

Datum 06.05.1909

Leitsatz Erstreckt sich die Formvorschrift des § 2348 BGB. auf solche Verträge zwischen dem Erblasser und einem Abkömmlinge, durch die nach dem Empfange einer die Ausgleichungspflicht nicht begründenden Zuwendung dem Abkömmlinge die Verpflichtung auferlegt wird, sich das Empfangene auf den gesetzlichen Erbteil oder auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047250133

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