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Aktenzeichen V 422/08

Datum 12.05.1909

Leitsatz Ist in § 148 des preuß. Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 unter dem "Bergwerksbesitzer" nur der Eigentümer des Bergwerkes zu verstehen, oder auch wer das Bergwerk auf Grund eines vom Eigentümer abgeleiteten Nutzungsrechtes besitzt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047290152

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