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Aktenzeichen II 651/08

Datum 13.05.1909

Leitsatz Tritt Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn nach Einlegung der Revision der Revisionsbeklagte, der in der Berufungsinstanz durch einen Anwalt vertreten war, stirbt, ohne einen Vertreter für die Revisionsinstanz bestellt zu haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640472A0155

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