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Aktenzeichen IV 248/08

Datum 13.05.1909

Leitsatz Kann das Vormundschaftsgericht einen für mehrere Mündel bestellten Vormund oder Pfleger ermächtigen, unter Abweichung von der Regel des § 181 BGB. im Namen des einen Mündels mit sich selbst als dem Vertreter des anderen ein Rechtsgeschäft vorzunehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640472B0162

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