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Aktenzeichen V 325/08

Datum 19.05.1909

Leitsatz 1. Muß bei der Pfändungsankündigung (Vorpfändung) schon ein für den derzeitigen Gläubiger und gegen den derzeitigen Schuldner lautender vollstreckbarer Schuldtitel vorliegen? 2. Ist diese Vorpfändung auch bei beabsichtigter Pfändung einer Eigentümergrundschuld und des darauf in der Zwangsversteigerung treffenden Erlösanteils zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640472F0179

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