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Aktenzeichen I 275/08
Datum 22.05.1909
Leitsatz 1. Hat das Urteil, das der Klage nach § 6 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes vom 1. Juni 1891 stattgibt, rückwirkende Kraft? 2. Kann eine neue Gestaltung eines Gebrauchsgegenstandes auch dann angenommen werden, wenn die Unterschiede der neuen Form von der früheren nur mikroskopisch zu erfassen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047330195
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