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Aktenzeichen VI 356/08

Datum 14.06.1909

Leitsatz Liegt in einer Generalvollmacht die Ermächtigung, im Namen des Vollmachtgebers die Bürgschaft für eine eigene Schuld des Bevollmächtigten zu übernehmen? oder ist eine solche Bürgschaftserklärung für den Vertretenen wegen Mißbrauchs der Vollmacht unverbindlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464047390219

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